|
Das Zivilstandsamt für die Gemeinde Valendas finden sie unter folgender Adresse:
Zivilstandsamt Kreis Ilanz Landsgemeindeplatz 9 7130 Ilanz Tel.: 081 925 51 55 Fax. 081 925 62 71 Email: za.ilanz(at)gr.ch
Möchten Sie heiraten?
Dann nehmen Sie bitte als erstes Kontakt mit dem Zivilstandesamt Ihres Wohnortes auf. Dort werden Sie die entsprechenden Informationen betreffend das Vorgehen und die zu beschaffenden Dokumente erhalten.
Ablauf des Vorbereitungsverfahrens. Nach Einreichung des Gesuchs und der persönlichen Heiratspapiere werden Sie durch das Zivilstandsamt Ilanz aufgefordert, auf dem Amt vorzusprechen, um die sogenante " Erklärung betreffend die Ehevoraussetzungen" abzugeben. Die persönliche Anwesenheit beider Brautleute ist dazu gemäss Art. 98 ZGB erforderlich. Sobald das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Brautleute schriftlich informiert. Nach Abschluss dieses Verfahrens (und erst jetzt) kann der definitive Trauungstermin festgelegt werden. Wenn die zivilrechtliche Trauung nicht in Ilanz oder Valendas stattfindet, so wird dem Brautpaar eine Trauungsermächtigung ausgehändigt. Findet die Eheschliessung im Ausland statt, wird ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Trauungslokal Die Trauungen finden in der Regel in Ilanz statt es ist jedoch auch möglich, dass der Zivilstandesbeamte diese im Gemeindehaus in Valendas ausführt.
Vorkehrungen nach der Heirat Änderung der Ausweise, Meldung an Vermieter, Bank, Versicherungen usw.
Geburt - Was tun? Die Eltern müssen die Geburt des Kindes innerhalb von drei Tagen beim Zivilstandsamt des Ereignisortes anmelden. Vornamen des Kindes Sind die Eltern miteinander verheiratet, so bestimmen sie die Vornamen des Kindes, sind sie nicht miteinander verheiratet, so bestimmt die Mutter die Vornamen des Kindes. Die Vornamen sind dem Zivilstandsamt mit der Geburtsanzeige mitzuteilen.
Todesfall Der Eintritt des Todes muss dem Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Der Arzt hat die Leichenschau vorzunehmen und die Todesbescheinigung auszustellen. Meldung des Todesfalls Der Todesfall wird direkt vom Arzt, Spital oder Heim an das Zivilstandesamt gemeldet. Die Gemeindekanzlei ist telefonisch zu informieren. Bestattung Die Bestattung oder Kremation darf frühestens 48 Stunden und muss spätestens 72 Stunden nach dem Hinschied erfolgen. In besonderen Fällen kann das Bestattungsamt beziehungsweise der Bezirksarzt Ausnahmebewilligungen erteilen. Die zur Anmeldung des Todes verpflichteten Angehörigen informieren die Gemeindekanzlei und das Pfarramt
zurück zur Übersichtsseit
|